Wahlärztinnen sind niedergelassene Ärztinnen, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben. Als Patient*in haben Sie die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse zu verrechnen und einen Teilbetrag zurück zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, welche auch ambulante Leistungen abdeckt, können Sie die Honorarnote zusätzlich bei dieser geltend machen und somit den Gesamtbetrag zurückerhalten.
Als Wahlärztinnen haben wir die Möglichkeit, uns die Zeit für Sie zu nehmen, die Sie brauchen. In ausführlichen Gesprächen bemühen wir uns um ein Vertrauensverhältnis, um Ihnen Ihre Krankheit verständlich zu erklären, gemeinsam mit Ihnen Behandlungsmöglichkeiten zu erörtern und eine für Sie individuell passende Therapie zu finden. Dieses Vertrauen zwischen Ärztin und Patient*in ist die Grundlage jeder erfolgreichen Behandlung.
Durch unsere Tätigkeit als Oberärztinnen in unterschiedlichen Wiener Spitälern und regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Kongressen und Fortbildungen können wir Ihnen immer die aktuellsten Therapiemöglichkeiten anbieten.
Sollten weiterführende Untersuchungen oder Eingriffe (z.B. Myokardszintigraphie, Herz-CT,
Herz-MR, Herzkatheteruntersuchung, Schrittmacher-, oder ICD-Implantation) erforderlich sein, haben wir dadurch auch die Möglichkeit, Ihnen rasch weiterzuhelfen.
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